Mit 1. November 2009 ist das Zahlungsdienstegesetz
(ZaDiG) in Österreich in Kraft getreten. In Folge dieses neuen Gesetzes ändern sich
auch Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte (AGB).
Die Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive - PSKD) der EU vereinheitlicht die rechtlichen und technischen Standards der gängigsten Bank-Transaktionen. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie erfolgt in Österreich durch das ZaDiG. Damit erfüllt Österreich zeitgleich mit vielen anderen EU-Staaten die Aufgabe, den unionsweiten Zahlungsverkehr - inkl. Norwegen, Island und Liechtenstein - noch kundenfreundlicher zu gestalten.
Ein Zahlungsauftrag gilt als bei der SPARDA-BANK LINZ noch am selben Tag eingegangen, wenn der Auftrag bei der SPARDA-BANK LINZ an einem Geschäftstag bis zum aus der nachstehenden Aufstellung ersichtlichen Zeitpunkt einlangt. Langt ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder nach den nachstehend genannten Uhrzeiten ein, so gilt dieser erst am nächsten Geschäftstag als eingegangen.
| Weg der Auftragserteilung | Spätester Eingangszeitpunkt |
| beleghafte Auftragserteilung Zahlungen Inland, Europäischer Wirtschaftsraum, Monaco und Schweiz | 13:30 Uhr |
| elektronische* Auftragserteilung Zahlungen Inland, Europäischer Wirtschaftsraum, Monaco und Schweiz | 17:00 Uhr |
| Sonstiger Auslands-Zahlungsverkehr beleghafte und elektronische* Auftragserteilung mit Konvertierung in fremde Währung | 10:00 Uhr |
| Sonstiger Auslands-Zahlungsverkehr beleghafte und elektronische* Auftragserteilung, keine Konvertierung erforderlich | 10:00 Uhr |
* Zu beachten ist, dass bei Offline-Systemen längere Übertragungszeiten notwendig sein können. Nähere Details dazu sind beim Kundenberater erhältlich.
Geschäftstage der SPARDA-BANK LINZ sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, 24. Dezember.
Die aktuelle Version der Wertpapieraufträge-Durchführungspolitik (best execution policy) trat mit 1.07.2009 in Kraft.