Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit 1. November 2009 ist das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in Österreich in Kraft getreten. In Folge dieses neuen Gesetzes ändern sich auch Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte (AGB).

 

Broschüre Information zum Zahlungsdienstegesetz

Die Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive - PSKD) der EU vereinheitlicht die rechtlichen und technischen Standards der gängigsten Bank-Transaktionen. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie erfolgt in Österreich durch das ZaDiG. Damit erfüllt Österreich zeitgleich mit vielen anderen EU-Staaten die Aufgabe, den unionsweiten Zahlungsverkehr - inkl. Norwegen, Island und Liechtenstein - noch kundenfreundlicher zu gestalten.

 

Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen und Annahmezeiten im Electronic-Banking

Ein Zahlungsauftrag gilt als bei der SPARDA-BANK LINZ noch am selben Tag eingegangen, wenn der Auftrag bei der SPARDA-BANK LINZ an einem Geschäftstag bis zum aus der nachstehenden Aufstellung ersichtlichen Zeitpunkt einlangt. Langt ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder nach den nachstehend genannten Uhrzeiten ein, so gilt dieser erst am nächsten Geschäftstag als eingegangen.

Weg der Auftragserteilung

Spätester Eingangszeitpunkt

beleghafte Autragserteilung
Zahlungen Inland, Europäischer Wirtschaftsraum, Monaco und Schweiz

13: 30 Uhr

Taggleiche Durchführung von Eilzahlungen
Nur im Inland möglich und mit Spesen verbunden!

13:30 Uhr

elektronische* Auftragserteilung
Zahlungen Inland, Europäischer Wirtschaftsraum, Monaco und Schweiz

17:00 Uhr

Sonstiger Auslands-Zahlungsverkehr
beleghafte und elektronische* Auftragserteilung mit Konvertierung
in fremde Währung

10:00 Uhr

Sonstiger Auslands-Zahlungsverkehr
beleghafte und elektronische* Auftragserteilung, keine Konvertierung erforderlich

10:00 Uhr

* Zu beachten ist, dass bei Offline-Systemen längere Übertragungszeiten notwendig sein können. Nähere Details dazu sind beim Kundenberater erhältlich.

Geschäftstage der SPARDA-BANK LINZ sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, 24. Dezember.

 

Durchführungspolitik

Die aktuelle Version der Wertpapieraufträge-Durchführungspolitik (best execution policy) trat mit 1.08.2011 in Kraft.